Allgemeine Informationen
Aufgrund aktueller gesetzlichen Neuerungen wird diese Webseite in den nächsten Wochen überarbeitet
und aktualisiert.
Erste Informationen zum neuen Strahlenschutzgesetz finden Sie auf der Seite Strahlenschutzgesetz.
Die wissenschaftlich belegte kanzerogene Wirkung der Radonexposition in Innenräumen ist weltweit mittlerweile unbestritten. Dies wurde aktuell auch auf dem Arbeitstreffen der WHO (World Health Organization) im März 2007 in MÜnchen betont. Hierbei wird stets darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Lungenkrebserkrankungen durch präventive – oftmals auch einfache und kostengÜnstig umzusetzende - Maßnahmen verhindert werden könnte. Eine in diesem Zusammenhang mögliche strategische Maßnahme zur Senkung des Gesundheitsrisikos der Bevölkerung stellen rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers dar. In zahlreichen Ländern ist bereits entsprechend gehandelt worden.
In Deutschland existieren zur Zeit keinerlei verbindliche Regelungen, die Radonmessungen in Wohngebäuden, in der Bodenluft oder im Wasser vorschreiben. In verschiedenen Gesetzen und Regelwerken wird jedoch unter unterschiedlichen Gesichtspunkten die Radonexposition behandelt; je nach Problemkreis existieren bereits auch Richt- und Grenzwerte. Letzteres trifft konkret auf Arbeitsplätze zu.
Schon im Jahr 2004 hatte die Bundesregierung als Ergebnis der Auswertung epidemiologischer Studien Über den Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs (s.a. GSF- Forschungszentrum fÜr Umwelt und Gesundheit vom 1.7.2004 und Stellungnahme der deutschen Strahlenschutzkommission SSK vom 21./22.4.2005) gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Strahlenexposition durch Radon in Gebäuden vorbereitet ("Radonschutzgesetz" und "Radon-Richtlinie" der Projektgruppe "Schadstoffe" innerhalb der Konferenz der fÜr Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)). Bedauerlicherweise sind Radonschutzgesetz und Radonrichtlinie bislang nicht vom Gesetzgeber verabschiedet worden, weil die Zustimmung der Länder nicht erfolgt ist. Ungeachtet dessen haben wir uns entschlossen, die beiden Regelungen näher zu erläutern und deren durchaus sinnvolle Inhalte auf unseren Webseiten zu belassen.
Unabhängig von einer gesetzlichen Regelung empfiehlt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge einen Zielwert von 100 Bq/m3 im Wohnraum. Bei dessen Überschreitung sind Sanierungsmaßnahmen angeraten. Dieser Wert liegt unter der Signifikanzschwelle, die in den epidemiologischen Studien zum Radonrisiko beschrieben werden, und trägt damit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand Rechnung. Erläuterungen hierzu sind in einem Themenpapier Radon des BMU nachzulesen.
Zugänge zu Veröffentlichungen Über die rechtliche Seite der Radonproblematik finden Sie auf unserer Webseite Links/Downloads unter Literatur, Verordnungen u. ä.
Über Regelungen im europäischen und außereuropäischen Ausland informieren Sie sich bitte unter Radon in Europa.