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Strahlenschutzgesetz

Aufgrund aktueller gesetzlichen Neuerungen wird diese Webseite in den nächsten Wochen überarbeitet und aktualisiert.

Vorab:
Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat dem neuen Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Neben vielen anderen Dingen, die den Strahlenschutz betreffen, wird hierin auch erstmals auf das Edelgas Radon Bezug genommen. Dies kann für eine Vielzahl von Personen (z.B.: Arbeitgeber, Bauplaner, Bauherren, Vermieter) eine Rolle spielen, die sich bislang mit diesem Thema noch nicht haben auseinandersetzen müssen. Zur Teit geht man davon aus, dass das Gesetz mit den entsprechenden Rechtsverordnungen, in denen die Einzelheiten beschrieben werden, Ende 2018 in Kraft treten wird.
Für Wohnräume und Arbeitsplätze wird ein Referenzwert von 300 Bq/m3 festgelegt, der nicht überschritten werden darf. In noch nicht näher benannten Gebieten in Deutschland, in denen eine erhöhte Radonbelastung in Gebäuden vermutet wird, werden Messpflichten für bestimmte Arbeitsplätze vorgeschrieben. Neubauten sollen generell so errrichtet werden, dass ein Radoneintritt verhindert bzw. erschwert wird.

 

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