Strahlenschutzgesetz
Aufgrund aktueller gesetzlichen Neuerungen wird diese Webseite in den nächsten Wochen überarbeitet
und aktualisiert.
Vorab:
Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat dem neuen Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Neben vielen anderen Dingen,
die den Strahlenschutz betreffen, wird hierin auch erstmals auf das Edelgas Radon Bezug genommen. Dies kann
für eine Vielzahl von Personen (z.B.: Arbeitgeber, Bauplaner, Bauherren, Vermieter) eine Rolle spielen,
die sich bislang mit diesem Thema noch nicht haben auseinandersetzen müssen. Zur Teit geht man davon aus,
dass das Gesetz mit den entsprechenden Rechtsverordnungen, in denen die Einzelheiten beschrieben werden, Ende
2018 in Kraft treten wird.
Für Wohnräume und Arbeitsplätze wird ein Referenzwert von 300 Bq/m3 festgelegt, der
nicht überschritten werden darf. In noch nicht näher benannten Gebieten in Deutschland, in denen
eine erhöhte Radonbelastung in Gebäuden vermutet wird, werden Messpflichten für bestimmte
Arbeitsplätze vorgeschrieben. Neubauten sollen generell so errrichtet werden, dass ein Radoneintritt verhindert
bzw. erschwert wird.